Häufig gestellte Fragen zum Thema Umzug

Diese Fragen werden uns oft gestellt

Hier finden Sie die Antworten auf einen Blick

In den Anfangszeiten unseres Umzugsunternehmens haben sich unsere Leistungen lediglich auf die Planung und Durchführung von Privat- und Firmenumzügen begrenzt.

Schnell mussten wir aber feststellen, dass unsere Kunden für Ihren Umzug gerne noch andere Leistungen wie z.B. die Bestellung eines Halteverbots, die Entsorgung Ihres Sperrmülls oder auch die Demontage und spätere Montage der Möbel in Anspruch genommen hätten.

So wuchs mit der Zeit unser Leistungenangebot, so dass wir unseren Kunden heute sämtliche Leistungen, die mit einen Umzug einhergehen professionell und zuverlässig anbieten können.

Nein, alle Kostenangebote von uns sind grundsätzlich kostenlos und verpflichten Sie zu nichts.

Vorrausetzung hierfür ist die Übermittlung der korrekten Daten.

Hier empfiehlt sich vor Allem in größeren Städten oder dicht besiedelten Orten die frühzeitige Bestellung (14 Tage vor dem Umzug) einer Halteverbotszone bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. Wenn Sie die behördliche Genehmigung vorweisen können, benötigen Sie noch ein Unternehmen, das die Schilder sachgemäß und rechtssicher aufstellt und dieses protokolliert. Nur so können Sie einigermaßen sicher gehen, dass Ihr Umzug nicht unnötig erschwert wird.

Natürlich übernehmen wir auf Wunsch auch gerne die Beantragung der Halteverbotszone und das rechtssichere Aufstellen der Halteverbotsschilder. Sprechen Sie uns einfach an.

Die Deutsche Post bietet auf Wunsch die Einrichtung eines Nachsendeauftrags an. Diesen Antrag können Sie hier direkt online beantragen:

Nachsendeauftrag Deutsche Post.

Von einem Umzugsunternehmen durchgeführte Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Aufwendungen für solche Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG).

Kosten für die Möbelspedition werden Hartz-IV-Empfängern unter bestimmten Bedingungen vom Job-Center (ARGE) erstattet.

Wenn Sie als Hartz-IV-Empfänger aus Gründen umziehen, die vom Job-Center (ARGE) anerkannt werden und Sie können den Umzug auf Grund von Krankheit oder Verletzungen nicht selbst durchführen, zahlt Ihnen das Amt die Kosten für eine Möbelspedition. Da das Amt sicher gehen möchte, dass Sie das günstigste Angebot einer Möbelspedition in Anspruch nehmen, müssen Sie vorweg drei schriftliche Kostenangebote einreichen.